Der BSSB informiert:

 

 

Stand 12. Oktober 2021

In Bayern gelten ab dem 6. Oktober geänderte COVID-19-Infektionsschutzregeln, die in die Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) aufgenommen wurden: Änderungsverordnung vom 5. Oktober 2021.

So wurden Erleichterungen u.a. für die Schützenhäuser, Vereinsheime und Schießstände eingeführt, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test (sog. freiwilliges 3G plus) zulassen. Die Regeln des freiwilligen 2G und 3G plus ergänzen die bereits gültigen, allgemeinen Regeln, die ansonsten weitergelten (s.u.). 2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers.

Die Anwendung des freiwilligen 2G / 3G plus ist allerdings an bußgeldbewehrte Auflagen geknüpft, die unbedingt einzuhalten sind – Kontrollen sind engmaschig angekündigt:

  1. Gegenüber Gästen, Besuchern oder Nutzern ist deutlich erkennbar auf die Zugangsbeschränkung hinzuweisen.
  2. Durch wirksame Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson ist sicherzustellen, dass Zugang nur für die in der Regelung zu freiwilligem 2G oder 3G plus genannten Personen besteht.
  3. Die Absicht entsprechender Zugangsbeschränkung ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorab anzuzeigen.